Eilkredit

Einen Eilkredit können auch Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen, falls Sie plötzlich in einen finanziellen Engpaß geraten und bei Ihrer Hausbank aufgrund von SCHUFA-Eintragungen keinen regulären Kredit mehr bekommen.

Ein Eilkredit wird auch Schweizer Kredit genannt, weil die Kreditvergabe durch eine Bank in der Schweiz erfolgt. Dieser Kredit wird nicht in der SCHUFA eingetragen und mindert somit nicht Ihre Bonität.

Die Voraussetzungen für die Vergabe sind, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, über ein pfändbares Einkommen von mindestens 1.070 Euro monatliches Einkommen verfügen und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Ein Eilkredit unterliegt also auch gewissen Vorgaben, so dass nicht jeder einen Eilkredit bekommen kann.

Laufzeit
 Monate

Es erhalten nur deutsche Staatsbürger über 18 und unter 58 Jahren einen Schweizer Kredit. Der Kredit wird nach Bewilligung meist per Post in bar ausgezahlt. Andere Auszahlungsweisen sind nach Absprache auch möglich. Selbstständige werden es schwerer haben, einen Eilkredit zu bekommen, da meist die bestimmten Nachweise fehlen. Trotzdem ist es nicht unmöglich.

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